Kapitel  Neun Darwin Gross wird gestürzt - wenn Gott entthront wird

Darwin Gross´ Vertrag auf Lebzeit

Eine der Hauptstreitpunkte zwischen Eckankar und Darwin Gross betraf dessen Vertrag auf Lebenszeit. Bevor Darwin Gross sein Amt als "Lebender Eck-Meister" 1981 abtrat, unterzeichnete er ein Abkommen mit Eckankar über eine jährlicher Auszahlung von 65.000 USD für den Rest seines Lebens, zuzüglich anderer Vergünstigungen wie die Benutzung eines Firmenwagens (inklusive Versicherung), vollständige Kostenabdeckung medizinischer und zahnmedizinischer Behandlungen und Sonderspesen. Zweifelsohne war dies für Gross in zweifacher Hinsicht ein lukratives Abkommen - vor und nach seinem Rücktritt. Im August 1983 jedoch wurde Gross' Vertrag mit Eckankar aufgehoben. Heute steht Darwin Gross in keiner offiziellen Verbindung mit der Bewegung, die er einmal zehn Jahre lang geleitet hatte. Folgend ein paar sachdienliche Auszüge aus dem Anstellungsvertrag vom Oktober 1981:

Anstellungsvertrag
(Auszüge, lediglich sinngemäße Übersetzung ins Deutsche; Anm. des Übersetzers)

Vertrag vom 1. Oktober 1981 zwischen ECKANKAR, einer gemeinnützigen Gesellschaft (des weiteren als "der Arbeitgeber" bezeichnet) und DARWIN GROSS (des weiteren als "der Arbeitnehmer" bezeichnet)

  1. ARBEITSBEDINGUNGEN. Der Arbeitgeber stellt hiermit den Arbeitnehmer ein, und der Arbeitnehmer stimmt hiermit dem Angestelltenverhältnis mit dem Arbeitgeber zu, das ab dem 1. Juli 1981 gültig ist und mit dem Rücktritt des Arbeitnehmers erlischt ...
  2. PFLICHTEN DES ARBEITNEHMERS. Der Arbeitnehmer fungiert als Präsident und Vorstand des Arbeitgebers. Er soll seine Handlungen und Entscheidungen zum bestmöglichen Nutzen des Arbeitgebers, gemäß der Richtlinien des Aufsichtsrates, durchführen.
  3. VERGÜTUNG DES ARBEITNEHMERS.
  1. Bezahlung: Als Vergütung für seine Dienste erhält der Arbeitnehmer ein Gehalt von 65.000 USD jährlich, das in halbmonatlichen Raten zu zahlen ist, oder in solchen Raten, die den Geschäften des Arbeitgebers während des Dienstverhältnisses im Allgemeinen angemessen sind.
  2. Zusicherung einer monatlichen Rente auch bei vorzeitiger Pensionierung auf Wunsch des Arbeitnehmers (kurze Zusammenfassung des Originaltextes; Anm. des Übersetzers)
  3. Weiterzahlung des Gehaltes im Falle der Invalidität bis ans Lebensende (kurze Zusammenfassung des Originaltextes; Anm. des Übersetzers).
  1. VERGÜNSTIGUNGEN FÜR DEN ARBEITNEHMER.
  1. Benutzung eines Firmenwagens, inklusive Versicherung im Todesfalle oder im Falle der Körperverletzung einer am Unfall beteiligten Person (mindestens 2.000.000 USD) und im Falle eines Sachschadens (50.000 USD).
  2. Kostenabdeckung medizinischer und zahnmedizinischer Behandlungen.
  1. GESCHÄFTLICHE AUSGABEN. Spesen usw. (Anm. des Übersetzers)

(Auszug aus "Understanding Cults and Spiritual Movements," Vol 2, 1987)